Unseri Klause 

Mr hänn Platz für Personegsellschafte vo 50 Lüt.
Zuedäm vrfüege mr über e Kuchi, getrennti WC-Alage (Maa und Frau) und emene Duschbereich, ebefalls mit entsprächende Abtrennige.

Jedes Mitglied ob aktiv oder passiv cha unseri Klause au für eigeni Aläss zumene vrnümftige Priis reserviere, wenn de meh do drüber wöttsch wüsse schriib uns doch es Mail a oder füll s Fromular wiiter unte us.

 

Grenzacherstrasse 218
4058 Basel
klause@rhywälle.ch

Klausewirt: Fritz Gertsch
Tel.:     +41 61 321 39 16
Mob.:  +41 79 218 66 81

Mietbestimmungen 

Die Klause der Rhywälle Basel befindet sich an der Grenzacherstrasse unter der Autobahnbrücke an der Solitude, sie kann für diverse Anlässe wie Aperos, Geburtstagesfeste, Partys, Sitzungen oder für sonstige private Anlässe gemietet werden.

In unseren Räumlichkeiten hat es für 50 Personen Platz. Wir verfügen über ein separates Damen WC und Herren WC. Die Klause ist gut mit dem ÖV zu erreichen - über die Halltestelle Solitude. Parkplätze hat es ebenfalls gleich unter dem Brückenkopf der Autobahn.

Mietpreis:
Der Mietpreis pro Veranstaltungstag gemäss Absprache.

Öffnungszeit der Klause:
Ein Bezug der Klause ist ab 17.oo bis spätestens 01.oo Uhr möglich. Eine Freinachts-Bewilligung, welche bei einer Übertretung dieser Öffnungszeiten anfällt, muss Die/Der Mieter selbst beantragen. Für jede angebrochene Stunde nach 01.oo Uhr werden zusätzlich CHF 100.- verrechnet. 

Bestimmungen:
Die Klause wird von der Rhywälle über den Klausenwirt vermietet. Getränke müssen in jeden Fall von der Rhywälle Klause bezogen werden. Spezielle Wünsche z.B. Prosecco zum Anstossen ist mit dem Klausenwirt abgesprochen und über diesen bestellt werden. Jugendlichen unter 18 Jahren wird ohne die Anwesenheit deren Eltern/Erziehungsberechtigten kein Alkohol abgegeben. Zusätzliche Wünsche oder das Generieren eines Mehraufwandes für die Rhywälle werden zusätzlich verrechnet und müssen ebenfalls mit dem Klausenwirt abgesprochen werden.

Sonstige Bestimmungen und Infos:
Beim Verlassen der Klause ist unnötiger Lärm zu meiden.
Der Klausenwirt ist für die Ausgabe am Buffet und den Getränkenachschub verantwortlich. Abfallentsorgung und Schäden in der Klause: Für die Entsorgung von Essresten, Dekomatrial oder sonstigen mitgebrachten Utensilien ist Die/Der Mieter zuständig. Für Schäden, welche in den Räumlichkeiten angerichtet werden, sind Die/Der Mieter verantwortlich.     

Download der Mietbestimmungen:

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